Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Direktvermittlung von Fach- und Führungskräften an Unternehmen.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Personalvermittlung Swientek und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB über die Direktvermittlung von Fach- und Führungskräften. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
2. Leistungsgegenstand
Personalvermittlung Swientek unterstützt den Auftraggeber bei der Definition des Anforderungsprofils, der Suche, Ansprache, Vorauswahl und Vorstellung geeigneter Kandidaten. Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand des Vertrags.
3. Vertragsschluss
Ein Vermittlungsauftrag kommt durch Unterzeichnung einer Vermittlungsvereinbarung, Annahme eines Angebots, Bestätigung per E-Mail oder eine sonstige eindeutige Beauftragung zustande.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Suche erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere Aufgaben, Anforderungen, Vergütung, Arbeitsort, Arbeitszeitmodell und Entscheidungswege. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
5. Kandidateninformationen und Vertraulichkeit
Kandidatenprofile und personenbezogene Daten sind vertraulich zu behandeln und ausschließlich für den vereinbarten Besetzungsprozess zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte oder verbundene Unternehmen bedarf der vorherigen Zustimmung, sofern sie nicht bereits vom Auftrag umfasst ist.
6. Vermittlung und Honoraranspruch
Ein Honoraranspruch entsteht, wenn aufgrund der Vorstellung oder sonstigen nachweisbaren Vermittlungstätigkeit ein Arbeits-, Dienst- oder vergleichbares Beschäftigungsverhältnis mit dem Kandidaten zustande kommt. Höhe und Berechnungsgrundlage des Honorars ergeben sich aus der individuellen Vermittlungsvereinbarung.
7. Vorkenntnis
Ist ein vorgestellter Kandidat dem Auftraggeber bereits bekannt, muss der Auftraggeber dies unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt des Profils, unter Angabe eines geeigneten Nachweises mitteilen. Andernfalls gilt der Kandidat im Rahmen des Vermittlungsauftrags als vorgestellt.
8. Mitteilungspflichten
Der Auftraggeber informiert Personalvermittlung Swientek unverzüglich über Einladungen, Gespräche, Vertragsangebote und den Abschluss eines Beschäftigungsverhältnisses. Auf Verlangen sind die für die Honorarberechnung erforderlichen Angaben nachzuweisen.
9. Rechnungsstellung und Zahlung
Rechnungen sind, sofern in der Vermittlungsvereinbarung nichts anderes bestimmt ist, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
10. Ersatzvermittlung und Rückerstattung
Eine Garantie, Ersatzvermittlung oder anteilige Rückerstattung besteht nur, wenn dies ausdrücklich in der individuellen Vermittlungsvereinbarung geregelt wurde.
11. Kein bestimmter Vermittlungserfolg
Personalvermittlung Swientek schuldet eine sorgfältige Vermittlungstätigkeit, jedoch keinen bestimmten Such- oder Einstellungserfolg. Die endgültige Auswahl- und Einstellungsentscheidung liegt beim Auftraggeber.
12. Haftung
Personalvermittlung Swientek haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Prüfung fachlicher Nachweise und Angaben erfolgt mit angemessener Sorgfalt; eine Garantie für die Richtigkeit von Angaben eines Kandidaten wird nicht übernommen.
13. Datenschutz
Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Der Auftraggeber verwendet übermittelte Kandidatendaten ausschließlich für den konkreten Vermittlungszweck und löscht sie, sobald sie nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.
14. Laufzeit und Beendigung
Laufzeit und Kündigung richten sich nach der individuellen Vermittlungsvereinbarung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz von Personalvermittlung Swientek Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.
